Kauf von Immobilien – achte auf die Teilungserklärung

Hier möchte ich Dir einmal einige Informationen über die Teilungserklärung geben:

Wenn du Dich für den Kauf einer Eigentumswohnung interessierst, solltest Du dabei nicht nur die auf Lage und Zustand der Wohnung achten, auch solltest Du die Eigentümergemeinschaft des Hauses in Augenschein nehmen. Schließlich bedeutet der Erwerb einer Eigentumswohnung ein langfristiges Engagement. Worauf Du Dich hierbei konkret einlässt, zeigt Dir die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft.

Die Teilungserklärung wird auch gerne als „Grundgesetz“ der beteiligten Wohnungseigentümer bezeichnet und entspricht einer notariell beglaubigten Erklärung des Alleineigentümers über die Teilung eines Grundstücks. In der Teilungserklärung, die als Anlagen neben dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung meist auch die Gemeinschaftsordnung enthält, wird die Höhe der jeweiligen Miteigentumsanteile festgelegt. Die Teilungserklärung legt also verbindlich fest, welche Räume und Gebäudeteile zu welcher Wohnung gehören und regelt mittels der Gemeinschaftsordnung, einer Art Hausordnung, auch die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und im Verhältnis zur Hausverwaltung.

Außerdem wird das Gemeinschaftseigentum aufgelistet: Gänge, Flure, Aufzüge.

Oft werden auch Fenster, Türen, Balkone oder Rasenflächen genannt und zugewiesen. Wichtig ist dabei auch die in der Teilungserklärung enthaltenen Angaben zu Zahlungsverpflichtungen und zum Stimmrecht innerhalb der Eigentümerversammlung. Die Frage nämlich, ob die Stimmen nach Objekt-, Kopf- oder Wertprinzip zählen, entscheidet wesentlich über den Einfluss des einzelnen Eigentümers auf zukünftige Beschlüsse und kann sich später als großer Stolperstein erweisen. „Bauträger und Investoren gehen dabei am Liebsten nach dem am Miteigentumsanteil orientierten Wertprinzip vor, weil der Bauträger dadurch bis zum Verkauf aller Wohnungen die meisten Stimmrechte hat.

Nach Verabschiedung der Teilungserklärung kann diese später nur noch einstimmig geändert werden. Du als möglicher Käufer solltest somit das „Grundgesetz“ des Hauses sehr aufmerksam lesen, bevor Du Dich in Deine gewünschte Immobilie einkaufst.

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